Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Teil III: Die Taktik "Geben und Nehmen" - Vier Tipps zum Umgang

Stand:
Der dritte Videoteil hält vier Tipps für dich bereit, wie du im Gespräch mit Finanzberater:innen mit der Taktik des Gebens und Nehmens umgehen kannst um deine Ziele im Blick zu behalten.
Off

Vier Tipps auf einen Blick

  1. Sag in Kaufsituationen "Nein" zum Prinzip - Mach dir vor der Beratung bewusst, dass dieses Prinzip in der Beratung nichts zu suchen hat. Denk daran, es geht um dich und deine Interessen.
  2. Kläre die Rolle des Beraters - Es lohnt sich, sich vor der Beratung einen Augenblick zu nehmen und die Rolle, die Finanzberater:innen im Gespräch einnehmen, zu klären. Bedenke dabei, dass Berater:innen in erster Linie Verkäufer:innen und nicht deine Freunde sind.
  3. Eine Verkaufstaktik ist kein Gefallen - sobald dir im Gespräch, Gefallen gemacht werden, ist es sinnvoll die Situation neu zu bewerten. Definiere die Gefallen, die du erhälst, als Teil der Verkaufstaktik. Du kannst die Geschenke auch ablehnen. So wirkst du dem natürlichem Druck einen Gegengefallen erbringen zu müssen, entgegen.
  4. Du schuldest dem Berater keinen Gefallen - Mach dir bewusst, dass die Gesten gezielt eingesetzt werden und nicht aus Nächstenliebe in die Beratung einfließen. Diese verpflichten dich zu nichts. Daher empfehlen wir das Verkaufsgespräch ruhig und ohne schlechtes Gewissen zu beenden, ohne direkt zu unterschreiben.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot